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   VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14.F.PV   

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https://dejure.org/2014,45437
VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14.F.PV (https://dejure.org/2014,45437)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.12.2014 - 23 K 2443/14.F.PV (https://dejure.org/2014,45437)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 23 K 2443/14.F.PV (https://dejure.org/2014,45437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 74 Abs 1 Nr 6, 7 HPVG, § 75 Abs 3 Nr 11, 15 BPersVG
    Mitbestimmung bei der Einführung eines Erfassungsbelegs Pause

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei der Einführung eines Erfassungsbelegs Pause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14
    Die Fachkammer sieht im Ergebnis keinen relevanten Unterschied zu der vom BAG im Sinne des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG entschiedenen Konstellation, bei der ein Arbeitgeber ein Formular eingeführt hatte, auf dem die Beschäftigten die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit zu dokumentieren hatten (BAG B. v. 21.3.1997 - 1 ABR 53/96 - NZA 1997, 785).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14
    Die Nutzung des Belegs ist den Beschäftigten nicht anheimgestellt, also nicht freiwilliger Natur (vgl. zur Notwendigkeit einer die Beschäftigten verpflichtenden Regelung bei der Einführung von Formularen BAG B. v. 9.12.1980 - 1 ABR 1/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes mit abl. Anm. Pfarr).
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14
    Das ist das Gegenteil dessen, was die Dienststellenleitung mit der von der Beteiligten als Vergleichsfall angegebenen Führung von Anwesenheitslisten als Ziel verfolgt hatte, die diesbezügliche Auslegung des BVerwG in seinem Beschluss vom 19.6.1990 (6 P 3.87 - PersR 1990, 259) zugrunde gelegt.
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